Erster Blog-Beitrag – alte Ideen, neue Gestaltung

Liebe Freunde der 12-Fuß-Dinghies,

dies ist mein erster Blog-Beitrag auf den 2020/2021 neu gestalteten Seiten unserer Flottenvereinigung. Ich habe am 25.02.2020 begonnen, erstmals mit Hilfe des WordPress-Systems an einem Relaunch der Seiten unter dinghy.de zu arbeiten. Dabei ist dieser Beitrag entstanden, der bis Anfang 2021 immer noch nur als Entwurf vorlag.

Weitere neue Blogbeiträge können hier gern kommen. Sie werden immer im Blog ganz oben stehen. Ältere Beiträge rutschen dann weiter nach unten. Also, meldet Euch, wenn Ihr etwas neues für unsere Seiten habt; auch Meinungen und Diskussionsbeiträge, gern auch Bilder von aktuellen Ereignissen werden hier veröffentlicht. Dafür möchte ich als Web-Redakteur dieser Seiten gerne zusammen mit unserem Commodore, Andreas Fuhrhop und unserem Dinghy-Webseiten-Redaktionsmitglied Eckhard Scheufler sorgen.

An dieser Stelle, im „Blog“ möchte ich auch alte Ideen von unserem ehemaligem Flotten-Chef, Commodore Werner Plath, den viele nur unter seinem Spitznamen „Ibi“ kannten, aufgreifen. Er hatte sich in den Jahren als Flottenkapitän und Commodore 1998 bis 11/2006 zusammen mit anderen 12-Fuß-Dinghy-Seglern Gedanken über eine eigene Klassenvorschrift gemacht. Wir sind seit der Wiederansiedlung der 12-Fuß-Dinghy-Segler im Norddeutschen raum in den 1980er Jahren zwar bisher keine offizielle Klassenvereinigung geworden, die dem Deutschen Segler Verband angehören sollte, aber wir haben uns doch Regeln gegeben, nach denen wir gemeinsam unsere 12-Fuß-Dinghies segeln wollen.

Portofino 2006 Ibi und Hildegard mit den Stemmlers
Dinghy-Segler Klaus und Lisa Stemmler (l. u. r. außen) treffen Werner „Ibi“ Plath mit seiner Frau Hildegard (mitte) sowie Peer Stemmler in Portofino, Italien, anlässlich der 10. Regatta um die Bombola d’Oro im Mai 2006 (Foto: Jan Stemmler)

In dem Rahmen wurden 2006 erstmals die folgenden Regeln unter der Überschrift Konstruktionspläne auf den Webseiten www.dinghy.de veröffentlicht. Ich möchte Sie hier gern mit dem alten Stand von 2006 festhalten, auch wenn wir inzwischen einiges anders sehen und sich unsere Regeln weiter entwickelt haben. Die Diskussion um unsere Regeln ist auch 2021 nicht beendet. Neue Ideen und Entwicklungen sollen hier auf den Web-Seiten der 12-Fuß-Dinghy Flotte Nord und auch bei unseren Meetings Ihren Raum finden.

Beste Grüße
Euer Jan Stemmler, 23.04.2021

Konstruktionspläne und Regeln
formuliert von Werner „Ibi“ Plath 2006:

Die Konstruktionspläne stehen derzeit zur Diskussion. Es wird angestrebt sie zur Saison 2007 neu zu veröffentlichen.

1. Baupläne:

Die Baupläne der Werft „de Bredendam“ sind gültig und einzuhalten. Auch der Ratzeburger 12er von Bootswerft Sager ist zulässig.

Bauplan der Werft „de Bredendam“ ca. 1985

2. Segel:

Das Segel ist nach dem Segelriss der Werft anzufertigen. Zusätzlich wird eine Mittelbreite wie folgt vermaßt: Von Mitte Achterliek zum Anschlagpunkt der Rah beträgt das Maß 2,59 m. Ein Fenster im Segel bis zur maximalen Größe von O,4 qm ist an geeigneter Stelle zulässig. Segellatten und Lattentaschen sind nicht erlaubt. Das Segeltuch muss aus gewebtem Material bestehen. Als gewebtes Material sind Stoffe anzusehen, bei denen sich die Fasern ohne Filmrückstände voneinander trennen lassen. Kevlarfasern bzw. Mylarfolie in den Segeln sind nicht gestattet. Das Tuchgewicht beträgt 170 bis 200 g/qm. Kopfbretter oder Kopfhölzer aus Aluminiumblech, Holz, Leder oder anderem Material sind nicht zulässig. Eine Verstärkung des Tuches durch Dopplungen sind jedoch vonnöten. Alle Segelmaße sind Maximalmaße. Der Baum muss ab Hinterkante Mast nach 3,7 m eine 1,0 cm breite Messmarke führen und das Segel muss innerhalb dieser Marke gefahren werden. Das Klassenzeichen besteht aus: 12´- GER …, Farbe: beliebig Die Mindestgrößen für das Klassenzeichen, den Nationalitätsbuchstaben und die Unterscheidungsnummer beträgt: Höhe 300 mm, Breite 210 mm (ausgenommen die Ziffer „1“), Strichstärke = 45 mm. Der Abstand zwischen den benachbarten Buchstaben und Ziffern muss 60 mm betragen.

Segel Zeichnung der Werft „de Bredendam“ ca. 1985

3. Spieren:

Die drei Spieren sind aus gewachsenem oder verleimtem Vollholz anzufertigen.

Die Position des quadratischen Mastfußes darf während einer Wettfahrt nicht verändert werden.

Ein Masttopbeschlag ist zulässig.

In Abänderung der Werftbaupläne dürfen die Spieren im Neuzustand nicht vorgebogen sein.


4. Ruderanlage:

Die Ruderanlage muß der Werftzeichnung entsprechen, feststehend und aus Holz gefertigt sein.


5. Schwert:

Das Schwert muss aus Stahl bzw. nichtrostendem Stahl bestehen.

Die Form des Schwertes ergibt sich aus der Werftzeichnung.

Die Schwerttalje muss einseitig gefahren werden.


6. Sonstiges:

Auf jeder Seite der mittleren Ducht darf auf der Unterseite je eine Curryklemme o.ä. angebracht und wahlweise belegt werden.

Das Großfall und der Vorliekstrecker sind auf den Belegnägeln zu fahren (bei viel Wind eine Kann-Vorschrift). Das Unterliek wird fest gefahren, d.h. ohne Klemme (dies wird zur Zeit diskutiert).

Das Segel muss an allen Lieken angereiht (wahlweise Einzelbändselung) gefahren werden.

Außer den Blöcken für den Baumniederholer müssen alle anderen Blöcke aus Holz (mit Messingrolle) sein.

Wantenspanner sind erlaubt.

Pinnenausleger sind gestattet. Auch ein Bändsel am Pinnenende ist zulässig. Die Länge der Pinne samt Pinnenausleger wird noch diskutiert (65 – 85 cm).


7. Sicherheitsvorschriften:

Alle Jollen, die keine festeingebauten Auftriebskörper haben, müssen mindestens drei Auftriebsschläuche zu je 60 Litern fahren.

Die Boote sollten mit zwei Personen gesegelt werden, eine Einzelperson ist auch erlaubt.

Doppelböden sind zulässig.

Pumpen sind zulässig, dürfen aber während einer Regatta nicht benutzt werden (Disqualifikation), außer in Notsituationen, d.h. Gefahr für Leib und Leben.


8. Ausrüstung:

Das Boot ist regattamäßig auszurüsten mit:

1 Schleppleine (Schwimmleine) von 15 m Länge und 8 mm Durchmesser

1 Festmacherleine (Schwimmleine), die ständig am Bug angeschlagen sein muss, von mindestens 5 m Länge und 8 mm Durchmesser.

1 Ösfass, Schöpfer, Eimer o.ä.

1 Paddel oder Riemen

2 Schwimmwesten bei einer Regattabesatzung von zwei Personen, wenn nichts anderes bestimmt wird.

Anker und Ankerleine sind nicht vorgeschrieben.


9. Wiedergutmachung:

In Abänderung der Regattaregeln wird eine Kollision mit einem anderen Boot, einer Tonne, Wendemarke o.ä. nur mit einem Kringel von 360º bestraft.

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